Kfz-Sachverständigenbüro

Als Geschädigter in einem Verkehrsunfall können Sie selbst entscheiden, welchen Kfz-Sachverständigen Sie beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen die Auswahl nicht vorschreiben und muss alle Kosten tragen, auch die eines Anwaltes. Es gilt der Grundsatz: freies Gutachten im Haftpflichtschaden (also als Geschädigter).

Gutachten vs. Kostenvoranschlag

Manche Versicherer werben auch damit, dass sie für die Schadensabrechnung lediglich einen Kostenvoranschlag mit Bildern benötigt. Sofern diese Unterlagen per Mail bei der Versicherung eingehen, kann man mit einer zügigen Bearbeitung rechnen. Ein Kostenvoranschlag erlangt allerdings nicht die gleiche Beweiskraft, die einem qualifizierten Gutachten innewohnt. Dieser Umstand ist den Versicherern sehr wohl bewusst. Im Übrigen werden im Kostenvoranschlag nur Reparaturpositionen erfasst. Angaben zum Nutzungsausfall (Mietwagenkosten) und zur Wertminderung dürfen von vornherein nicht aufgenommen werden. Als Geschädigter müssen Sie die gegnerische Versicherung und dessen Gutachter nicht an Ihr Fahrzeug lassen!

Als Kfz-Sachverständiger kann ich Unfallschadengutachten und Kfz-Bewertungen erstellen.

Wie bereits erwähnt, könnte der Kostenvoranschlag der Reparaturfachwerkstatt – dessen Kosten der Schädiger und sein Haftpflichtversicherer zu tragen haben – durchaus als Alternative in Betracht gezogen werden. Dessen Charme, billiger zu sein, erkaufen Sie sich mit erheblichen Nachteilen. Neben der geringeren Beweiskraft könnte sich im Zuge der Instandsetzung herausstellen, dass der Reparaturaufwand doch erheblich höher sein wird, als ursprünglich im Kostenvoranschlag angenommen. An diesen Nachteilen entzündet sich dann häufig ein Streit über die Höhe und Erforderlichkeit der Reparaturschritte und des -aufwands. In einem derartigen Fall wäre ein beweiskräftiges Gutachten, vor allem im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung, hilfreicher.

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